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Neuregelungen für Minijobs und Nebenjobs ab 2026 im Überblick

Ab 2026 entfällt die Arbeitslosenversicherung für geringfügige Nebenjobs. Erfahren Sie mehr über Änderungen bei Beschäftigungsarten und steuerliche Auswirkungen.

Ab 2026 entfällt die Arbeitslosenversicherung für geringfügige Nebenjobs. Erfahren Sie mehr über Änderungen bei Beschäftigungsarten und steuerliche Auswirkungen.

Im Jahr 2026 werden einige wesentliche Änderungen für geringfügig Beschäftigte und Nebenjobber eingeführt. Diese betreffen sowohl die Versicherungs- als auch die Steuerregelungen und haben bedeutende Auswirkungen auf die Beschäftigten in diesen Arbeitsverhältnissen.

Allgemeine Regelungen

Für geringfügig Beschäftigte ohne andere Beschäftigungen oder Altersrenten bleibt es weiterhin dabei, dass sie nur unfallversichert sind, d.h., sie sind weder kranken-, pensions- noch arbeitslosenversichert. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Jobverlust besteht daher nicht. Anders verhält es sich bei Personen mit einer vollversicherten Haupttätigkeit. Hier werden Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nachträglich eingefordert. Ab 2026 entfallen jedoch die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für geringfügige Nebentätigkeiten, was eine Entlastung für Arbeitnehmer mit mehreren Jobs bedeutet.

Spezifische Regelungen

Fall 1: Geringfügige Beschäftigung ohne andere Tätigkeit

Für geringfügig Beschäftigte ohne andere Tätigkeit bleibt der monatliche Maximalbezug bei 551,10 Euro (Wert für 2025/2026). In dieser Konstellation fallen außer der Unfallversicherung keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge an.

Fall 2: Geringfügige Beschäftigung neben Haupttätigkeit

Wenn die geringfügige Beschäftigung neben einer vollversicherten Haupttätigkeit ausgeübt wird, fallen Beiträge in Höhe von 14,12 % für Kranken- und Pensionsversicherung sowie 0,5 % für die Arbeiterkammerumlage an. Diese Zahlungen können auch nachträglich geleistet werden. Von Bedeutung ist, dass die Arbeitslosenversicherungsbeiträge ab dem 1. Januar 2026 entfallen werden. Um jedoch Arbeitslosengeld beziehen zu können, muss der Nebenjob aufgegeben werden, es sei denn, eine der vier spezifischen Ausnahmeregelungen, die in einem separaten Artikel behandelt werden, greift.

Fall 3: Mehrfache geringfügige Beschäftigungen

Bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze durch mehrere Jobs treten Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge in Kraft. Diese Versicherungspflicht bleibt auch nach 2026 bestehen. Für Empfänger von Arbeitslosengeld ist es notwendig, geringfügige Jobs aufzugeben, es sei denn, sie fallen unter die vier Ausnahmen.

Steuerliche Auswirkungen

Eine Nachversteuerung erfolgt, wenn das Jahreseinkommen eines freien Dienstnehmers 13.308 Euro oder eines echten Dienstnehmers 14.517 Euro überschreitet. In solchen Fällen unterliegen auch die geringfügigen Teile der Einkommensteuerpflicht. Die nachgezahlten Sozialversicherungsbeiträge können jedoch als Werbungskosten steuermindernd abgesetzt werden.

Empfehlungen

Es wird empfohlen, den AK-Zuverdienst-Rechner zu nutzen, um die Sozialversicherungs- und Steuerkosten bei unterschiedlichen Beschäftigungskonstellationen präzise zu berechnen und eventuelle finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Diese Hilfestellung kann wesentlich dazu beitragen, sowohl die aktuellen als auch die zukünftigen finanziellen Auswirkungen für geringfügig Beschäftigte und Nebenjobber optimal zu planen.