Investitionen bieten Unternehmen eine wertvolle Gelegenheit zur steuerlichen Optimierung im Jahr 2025. Durch den Einsatz des Investitionsfreibetrags (IFB) und des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags (inv. GFB) können Unternehmen effektiv ihre Steuerlast reduzieren, indem sie in förderfähige Wirtschaftsgüter investieren.
Investitionsfreibetrag (IFB) und Gewinnfreibetrag (inv. GFB)
Unterschiede zwischen IFB und inv. GFB
Der Investitionsfreibetrag (IFB) ist darauf ausgerichtet, Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften zu unterstützen. Demgegenüber können nur natürliche Personen und Personengesellschaften vom investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (inv. GFB) profitieren, jedoch nicht GmbHs.
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Prozentsätze:
- Der IFB sieht einen Standard-Satz von 10 % und einen erhöhten Satz für ökologische Investitionen von 15 % vor.
- Der inv. GFB variiert von 13 % bis 4,5 % basierend auf dem Gewinn.
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Gewinn- und Investitionsbasis:
- Der IFB wird auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten berechnet.
- Der inv. GFB hingegen orientiert sich am Gewinn des Unternehmens.
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Förderbare Investitionen:
- Der IFB kann für abnutzbares Anlagevermögen in Anspruch genommen werden, das mindestens vier Jahre im Inland genutzt wird.
- Der inv. GFB fördert neben der Gebäudeförderung auch Investitionen in §14-Wertpapiere.
Strategien zur Steueroptimierung
Unternehmen haben die Wahl, entweder den IFB oder den inv. GFB für ein bestimmtes Wirtschaftsgut geltend zu machen. Dabei wird empfohlen, den IFB insbesondere für ökologische Sachgüter einzusetzen, während der inv. GFB für förderbare Wertpapiere genutzt werden kann. Der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrags kann bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro auch ohne Investitionen beansprucht werden, was einen maximalen Vorteil von 4.950 Euro bietet.
Investitionen in Ökologie
Der Öko-IFB bietet spezielle Förderung für umweltfreundliche Investitionen, wie beispielsweise in E-Autos, Fahrräder und Photovoltaik-Anlagen. Für Investitionen bis zu 50.000 Euro genügt eine plausible Erklärung zur Erfüllung der Förderbedingungen, um die Vorteile des Öko-IFB zu nutzen.
Fristen und Anforderungen
Es ist unerlässlich, dass das Wirtschaftsgut bis spätestens zum 31. Dezember des Steuerjahres dem Unternehmen zur Verfügung steht. Ebenso müssen Wertpapiere bis zum Jahresende im Depot des Unternehmens vorhanden sein, um eine steuerliche Anerkennung zu gewährleisten.
Für weiterführende Informationen stehen Ressourcen auf dem Unternehmensserviceportal zur Verfügung, die detaillierte Anleitungen zur Anwendung des Investitionsfreibetrags und des Gewinnfreibetrags bieten.


