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Empfängerprüfung bei Überweisungen: Neue EU-Regeln 2025

Ab Oktober 2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen den Empfängernamen prüfen. Erfahren Sie alles zu Regeln, Ausnahmen und Tipps für korrekte Zahlungen.

Ab Oktober 2025 müssen Banken bei SEPA-Überweisungen den Empfängernamen prüfen. Erfahren Sie alles zu Regeln, Ausnahmen und Tipps für korrekte Zahlungen.

Mit der Einführung der Empfängerüberprüfung bei Überweisungen steht ein bedeutender Wandel im Bankensektor bevor, der am 9. Oktober 2025 in Kraft tritt. Im Rahmen der EU Instant Payment-Verordnung sind Banken dann verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen die Übereinstimmung des Empfängernamens mit dem tatsächlichen Kontoinhaber zu prüfen.

Gültigkeit und Funktion

Sobald die neuen Regelungen in Kraft treten, müssen Banken bei SEPA-Überweisungen den Empfängernamen mit dem Kontoinhaber abgleichen. Sollte der Name des Empfängers vom Kontoinhaber abweichen, erhalten die Überweisenden eine sofortige Rückmeldung der Bank. Diese Rückmeldung kann anzeigen, dass der Name vollständig, nahezu oder gar nicht übereinstimmt.

Handlungsbedarf bei Abweichungen

Wenn eine Abweichung festgestellt wird, ist es ratsam, den Zahlungsempfänger über einen alternativen Kommunikationsweg zu kontaktieren, da das Risiko einer Falschüberweisung besteht, wenn die Rückmeldung ignoriert wird.

Ausnahmen von der Empfängerüberprüfung

Bestimmte Überweisungstypen sind von dieser Überprüfung ausgenommen. Dazu gehören Überweisungen außerhalb des EWR oder in anderen Währungen als Euro, SEPA-Lastschriften und SEPA-Eilüberweisungen, Überweisungen auf nicht-zahlungsrelevante Konten wie Spar- oder Kreditkonten, bankvorausgefüllte Empfängerdaten wie Eigenüberträge sowie bestehende Daueraufträge und Sammelüberweisungen.

Tipps für Zahlungsempfänger

Zahlungsempfänger sollten sicherstellen, dass die Kontobezeichnung auf Rechnungen mit den Bankdaten übereinstimmt. Die Integration von QR-Codes für Zahlinformationen auf Rechnungen kann den Zahlungsprozess vereinfachen. Es ist ebenfalls ratsam, auf Papier-Zahlscheine zu verzichten oder diese maschinell auszufüllen, und Kunden zur Erteilung einer SEPA-Lastschrift als bevorzugte Zahlungsmethode zu motivieren.

Tipps für zahlende Personen

Für zahlende Personen empfiehlt es sich, Überweisungsdaten direkt von der Rechnung zu übernehmen, beispielsweise durch QR-Codes oder Fotoüberweisung. Neue Kontoverbindungen sollten stets vor deren Freigabe kritisch überprüft werden. Bei Fehlern oder Abweichungen in den Überweisungsdaten sollte der Empfänger kontaktiert werden, und es wird empfohlen, stets die aktuelle Version einer Zahlungssoftware zu verwenden.

Weitere Informationen

Die Wirtschaftskammer stellt umfassende Informationen zur EU Instant Payment-Verordnung sowie zu den neuen Regeln für elektronische Zahlungen zur Verfügung, um Unternehmen und Privatpersonen bei der Anpassung an diese Neuerungen zu unterstützen.