Die Verschärfung der Korridorpension ab 2026 markiert eine signifikante Anpassung in der Regelung der vorzeitigen Alterspension, die es ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen früher in den Ruhestand zu treten. Derzeit bietet die Korridorpension einen flexiblen Einstiegsweg in die vorzeitige Alterspension, der jedoch in den kommenden Jahren spürbar restriktiver gestaltet wird.
Aktuelle Regelung der Korridorpension
Zurzeit können Versicherte die Korridorpension in Anspruch nehmen, wenn sie 40 Versicherungsjahre (entspricht 480 Monaten) sowie ein Mindestalter von 62 Jahren erreicht haben. Die Inanspruchnahme dieser Pension führt zu einer jährlichen Kürzung um 5,1 %. Des Weiteren gilt eine maximale Hinzuverdienstgrenze, die sich an der Geringfügigkeitsgrenze orientiert und im Jahr 2025 bei 551,10 Euro liegt.
Neuerungen ab 2026
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 werden restriktivere Bedingungen eingeführt. Zunächst wird das Antrittsalter für die Korridorpension von 62 auf 63 Jahre angehoben. Diese Erhöhung erfolgt schrittweise zwischen Januar 2026 und April 2027. Parallel dazu wird die erforderliche Versicherungsdauer von 480 auf 504 Monate (entspricht 42 Jahren) erweitert. Diese Anpassung wird zwischen Januar 2026 und Oktober 2028 vollzogen.
Besondere Bestimmungen
Frauen erhalten ab 2030 erstmals die Möglichkeit, die Korridorpension zu beziehen, da bis dahin das Mindestalter für die reguläre Alterspension niedriger angesetzt ist. Versicherte, die Ende 2025 bereits 62 Jahre alt sind, sind von den bevorstehenden Änderungen nicht betroffen. Ebenso bleiben Ausnahmen für Versicherte bestehen, die sich in einem Altersteilzeitmodell befinden oder vor dem 16. Juni 2025 bereits bestehende Überbrückungsregelungen abgeschlossen haben, unabhängig vom Geburtsjahr.
Diese Verschärfungen der Korridorpension zielen darauf ab, das Pensionssystem zu stabilisieren, indem sie den Antritt von vorzeitigen Altersrenten erschweren. Versicherte sollten sich frühzeitig über die bevorstehenden Änderungen informieren, um ihre Pensionsplanung entsprechend anzupassen.