Budgetbegleitgesetz 2025: Überblick und Auswirkungen
Das Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) bringt umfassende steuerliche Neuerungen mit sich, die insbesondere auf die Einkommensteuer abzielen. Im Folgenden werden die wesentlichen Maßnahmen detailliert vorgestellt.
Wesentliche Maßnahmen
Basispauschalierung für Gewerbetreibende und Freiberufler
Eine bedeutende Änderung betrifft die Basispauschalierung für Gewerbetreibende und Freiberufler. Ab 2025 wird die Umsatzgrenze von bisher 220.000 Euro auf 320.000 Euro angehoben. Außerdem steigt die Betriebsausgabenpauschale von bisher 12 % auf 13,5 % der Umsätze. Darüber hinaus sind weitere Erhöhungen geplant: Für 2026 ist eine Anhebung der Umsatzgrenze auf 420.000 Euro und des Pauschales auf 15 % vorgesehen.
Umwidmungszuschlag bei Immobilienverkäufen
Eine weitere wesentliche Maßnahme betrifft die steuerliche Erfassung von Wertsteigerungen bei Immobilienverkäufen. Bei Umwidmung von Grundstücken wird künftig ein 30 % Zuschlag auf den Veräußerungsgewinn erhoben. Diese Regelung gilt für Umwidmungen ab dem 31.12.2024 und sieht eine Deckelung vor, wenn der Gewinn inklusive Zuschlag den Veräußerungserlös übersteigt.
Pendlereuro und SV-Rückerstattung
Der Pendlereuro wird ab 2026 von 2 Euro auf 6 Euro erhöht. Ebenso wird die SV-Rückerstattung für Arbeitnehmer mit Pendlerpauschale von 608 Euro auf 737 Euro angehoben, was insbesondere Pendler finanziell entlasten soll.
Inflationsanpassung und Familienleistungen
Um die Auswirkungen der steigenden Inflation zu adressieren, ist ab 2026 ein Ausgleich der kalten Progression vorgesehen, allerdings lediglich in Höhe von zwei Dritteln der positiven Inflationsrate. Im Bereich der Familienleistungen wird die Valorisierung in den Jahren 2026 und 2027 ausgesetzt, und es ist keine Erhöhung des Kinderabsetzbetrags geplant.
Steuerfreie Mitarbeiterprämie
Für das Jahr 2025 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, eine steuerfreie zusätzliche Zahlung von bis zu 1.000 Euro pro Mitarbeiter auszuzahlen. In Kombination mit einer Gewinnbeteiligung ist ein Gesamtbetrag von bis zu 3.000 Euro möglich. Die konkreten Regelungen für 2026 sind noch offen.
Weitere Maßnahmen
Zu den weiteren Maßnahmen zählen die Erweiterung von Steuertatbeständen bei Gesellschafterwechseln und Anteilsvereinigungen sowie eine Verschärfung der Grunderwerbsteuer für Immobiliengesellschaften ab dem 01.07.2025. Zudem wird der Steuersatz für Privatstiftungen ab dem 01.01.2026 von 2,5 % auf 3,5 % erhöht. Eine erfreuliche Neuerung ist die Umsatzsteuerbefreiung für Verhütungsmittel und Frauenhygieneartikel. Weitere Anpassungen betreffen die Vorsteuerpauschalierung, die Glücksspielabgabe sowie die Verlängerung und Anpassung von Energiekrisenbeiträgen.
Schlussfolgerung
Das Budgetbegleitgesetz 2025 bringt zahlreiche steuerliche Anpassungen und Erhöhungen mit sich, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Die neuen Regelungen erfordern nach ihrem Inkrafttreten eine sorgfältige steuerliche Planung und Anpassung, um die finanziellen Auswirkungen optimal zu bewältigen.