Steuerliche Änderungen ab 2025
Mit dem Beginn des Jahres 2025 treten in Österreich mehrere bedeutende steuerliche Änderungen in Kraft, die für viele Unternehmen und Bürger von Interesse sind.
Umsatzsteuerregelung für Photovoltaikanlagen
Die bisher geltende Regelung des Nullsteuersatzes auf Photovoltaikanlagen wird ab 2025 abgeschafft. Im Rahmen der Bestandsvertragsregelung behalten Verträge, die vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurden, jedoch bis zum 1. Januar 2026 den Nullsteuersatz bei. Ab diesem Stichtag unterliegt jedoch die Lieferung, der Erwerb sowie die Installation von Photovoltaikanlagen wieder dem regulären Umsatzsteuersatz.
Versicherungssteuer auf Elektrofahrzeuge
Ab dem 1. April 2025 sind Elektrofahrzeuge der motorbezogenen Versicherungssteuer unterworfen. Die Berechnung dieser Steuer erfolgt basierend auf der Motorleistung und dem Eigengewicht des Fahrzeugs. Mopeds mit einer Motorleistung bis zu 4 kW bleiben von dieser Regelung ausgenommen. Zudem wird es eine höhere Besteuerung von Plug-in-Hybriden geben, da der Steuersatz entsprechend angepasst wird.
Einkommensteuer-Spitzensteuersatz
Der Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommen, die 1 Million Euro übersteigen, bleibt bis einschließlich 2029 bestehen. Dies stellt eine langfristige Entscheidung dar, um hohe Einkommen entsprechend höher zu besteuern.
Energiekrisenbeitrag
Der Energiekrisenbeitrag für Strom bleibt bis zum 1. April 2030 in Kraft. Dabei wird der Beitragssatz auf 95 % erhöht. Gleichzeitig sinkt die Erlösobergrenze auf 90 Euro/MWh, wobei für neue Anlagen eine Obergrenze von 100 Euro/MWh gilt. Zudem wird der Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger bis einschließlich 2029 verlängert.
Änderung der Wettgebühr
Ab dem 1. April 2025 wird die Wettgebühr auf 5 % des Wetteinsatzes erhöht, im Vergleich zu den bisherigen 2 %. Diese Anpassung zielt darauf ab, eine steuerliche Angleichung innerhalb des Glücksspielsektors in Österreich zu erreichen.
Diese Änderungen haben das Potenzial, erhebliche Auswirkungen auf die steuerlichen Verpflichtungen sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen zu haben. Bei offenen Fragen oder dem Bedarf nach weiterführender Beratung stehen wir gerne zur Verfügung, um Ihnen den bestmöglichen Überblick zu verschaffen.