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Feiertagsarbeitsentgelt ab 2025: Steuerpflichtige Änderungen

Ab 2025 ist das Feiertagsarbeitsentgelt steuerpflichtig. Entdecken Sie die neuen Regelungen und wichtige Schritte zur Umsetzung.

Ab 2025 ist das Feiertagsarbeitsentgelt steuerpflichtig. Entdecken Sie die neuen Regelungen und wichtige Schritte zur Umsetzung.

Die steuerliche Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelt erfährt durch eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts eine wesentliche Änderung. Mit dem Urteil vom 19.12.2024 wurde klargestellt, dass Feiertagsarbeitsentgelt nicht länger als steuerfreier Zuschlag gemäß § 68 Abs. 1 des EStG erachtet wird, sondern zukünftig als steuerpflichtiger Arbeitslohn gilt.

Details der rechtlichen Änderungen

Feiertagsentgelt vs. Feiertagsarbeitsentgelt

Arbeitnehmer behalten ihren Anspruch auf Entgelt für arbeitsfreie Feiertage. Das bedeutet, dass sie auch dann bezahlt werden, wenn sie an einem Feiertag nicht arbeiten. Sollte jedoch Arbeiten an Feiertagen erforderlich sein, haben Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzliches Entgelt. Dieses ist nur dann steuerfrei, wenn es ausdrücklich als Feiertagsarbeitszuschlag deklariert ist.

Umsetzung und Fristen

Diese neue steuerliche Behandlung tritt mit Beginn des Kalenderjahres 2025 in Kraft. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle erforderlichen Anpassungen in der Lohnbuchhaltung spätestens bis März 2025 rückwirkend implementiert sind, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Empfehlungen

Um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen ihre Lohnverrechnungssysteme aktualisieren. Dabei kann eine eingehende steuerliche Beratung hilfreich sein, um notwendige Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen.

Weitere Informationen

Die Änderungen im Steuerrecht, wie jene betreffend das Feiertagsarbeitsentgelt, erfordern von den Unternehmen eine genaue Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen. Weitere wertvolle Informationen sowie Unterstützung bietet die Wirtschaftskammer Österreich mit Artikeln zu verwandten Themen wie Sozialplanzahlungen, Sachbezüge für arbeitsplatznahe Unterkünfte und die lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen.

Diese Änderungen unterstreichen die Wichtigkeit, steuerliche Themen kontinuierlich zu verfolgen, um gesetzeskonform zu bleiben und mögliche finanzielle Risiken zu minimieren.