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Steuertermine Q2 2025: Fristen und Änderungen im Überblick

April bringt wichtige Steueränderungen: Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik entfällt. Termine für Steuererklärungen und Abgaben im zweiten Quartal beachten.

April bringt wichtige Steueränderungen: Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik entfällt. Termine für Steuererklärungen und Abgaben im zweiten Quartal beachten.

Im zweiten Quartal 2025 stehen zahlreiche wichtige steuerliche Änderungen und Fristen an, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Eine sorgfältige Planung und Einhaltung dieser Termine ist entscheidend, um finanzielle und rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Wichtige Steuertermine im zweiten Quartal 2025

April 2025

Der Monat April bringt gleich zu Beginn wesentliche Neuerungen:

  • 1. April 2025

    • Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen entfällt. Dies hat Auswirkungen auf Investitionen in erneuerbare Energien.
    • Eine Erweiterung der motorbezogenen Versicherungssteuer inkludiert nun auch Elektroautos.
    • Die Regelungen zur Bildungskarenz laufen aus.
    • Eine vorläufige Mietpreisbremse wird für das Jahr 2025 eingeführt, was Einfluss auf Mietverträge haben könnte.
    • Gebühren für Wetteinsätze, Tabaksteuer und Gerichtsgebühren steigen um 23%.
  • 30. April 2025

    • Frist zur Einreichung der Steuererklärungen 2024 in Papierform für Steuerpflichtige ohne steuerliche Vertretung.
    • Meldefrist für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten bei der SVS.
    • EU-OSS System: Fällig ist die Meldung und Zahlung für das 1. Quartal 2025.

Mai 2025

  • 15. Mai 2025
    • Frist für die Meldung und Zahlung der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) für das 1. Quartal 2025. Diese Frist betrifft alle Unternehmen, die zur Abgabe verpflichtet sind.

Juni 2025

Der Abschluss des zweiten Quartals bringt weitere wichtige Fristen:

  • 30. Juni 2025
    • Letzter Termin zur Einreichung der Steuererklärungen 2024 via FinanzOnline ohne steuerliche Vertretung.
    • Vorsteuererstattungen bei Drittlandsbezug: Ausländische Unternehmer außerhalb der EU müssen bis zu diesem Datum ihre Anträge auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern für das Jahr 2024 einreichen.
    • Überprüfung der nationalen Rechtslage für Vorsteuererstattung für österreichische Unternehmer im Drittland.
    • Firmenbucheinreichung des Jahresabschlusses für kleine GmbHs und vergleichbare Gesellschaften, um von Gebührenerleichterungen zu profitieren.

Wichtige Hinweise

Individuelle Steuerfragen können komplex sein, und die Einhaltung aller Fristen erfordert eine sorgfältige Organisation. Unterstützung bei der Navigation durch diese steuerlichen Änderungen und Fristen wird angeboten, und Interessenten können über mehrere Standorte in Österreich Kontakt aufnehmen.