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Gewinnermittlung 2025: Steuerlast legal senken

Unternehmer:innen können ab 2025 pauschale Gewinnermittlung nutzen, um die Steuerlast zu senken. Entdecken Sie die Vorteile und neuen Regelungen.

Unternehmer:innen können ab 2025 pauschale Gewinnermittlung nutzen, um die Steuerlast zu senken. Entdecken Sie die Vorteile und neuen Regelungen.

Pauschale Gewinnermittlung: Wahlrechte zur steuerlichen Optimierung

Hintergrund und Vorteile

Unternehmerinnen und Unternehmer haben in bestimmten Fällen die Möglichkeit, das Wahlrecht zur pauschalen Gewinnermittlung zu nutzen, besonders wenn der Jahresumsatz höchstens 700.000 Euro beträgt. Diese Methode der Gewinnermittlung kann erhebliche Vorteile zur Senkung der Steuerlast bieten. Eine detaillierte Vorteilhaftigkeitsrechnung ist empfehlenswert, um diese Option fundiert zu bewerten.

Basispauschalierung ab 2025

Die Pauschalierung basiert auf der Annahme eines festen Prozentsatzes der Umsatzerlöse, der als Betriebsausgabe pauschal angesetzt wird. Je nach Gewerbezweig können unterschiedliche Prozentsätze von 5,2% bis 20,7% zur Berechnung herangezogen werden. Bemerkenswert ist die bevorstehende Änderung der Basispauschalierung:

  • Ab 2025 gilt eine Umsatzgrenze von 320.000 Euro mit einem Betriebsausgabenabzug von 13,5%.
  • Ab 2026 wird die Umsatzgrenze auf 420.000 Euro angehoben, bei einem Betriebsausgabenabzug von 15%.

Branchen und spezielle Regelungen

Unterschiedliche Pauschalierungsformen, wie Branchenpauschalierung, Basispauschalierung und Modulsysteme, sind für verschiedene Gewerbezweige verfügbar, beispielsweise für Lebensmittelhändler oder Künstler. Für Kleinunternehmer mit Umsätzen bis 55.000 Euro existieren spezielle Pauschalierungsregeln.

Bedenken und Einschränkungen

Bei der Nutzung der Basispauschalierung ist zu beachten, dass der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag entfällt. Zudem dürfen keine Buchführungspflichten bestehen, und freiwillige Buchführung muss unterbleiben.

Empfohlene Vorgehensweise

Ein regelmäßiger Abgleich und Vergleichsrechnungen sind unabdingbar, um die optimale Methode der Gewinnermittlung festzulegen. Zudem sollte ein professionelles Steuerberatungsgespräch in Betracht gezogen werden, um die individuellen Voraussetzungen und Vorteile zu analysieren.

Für weiterführende Informationen zu aktuellen steuerlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen steht eine fundierte Beratung zur Verfügung.