[wpml]

Steuertermine Q2 2025: Wichtige Fristen im Überblick

Verpassen Sie keine Steuertermine im 2. Quartal 2025: Intrastat, Umsatzsteuer, Sozialversicherung und mehr. Pünktlich erfüllen, um Strafen zu vermeiden!

Verpassen Sie keine Steuertermine im 2. Quartal 2025: Intrastat, Umsatzsteuer, Sozialversicherung und mehr. Pünktlich erfüllen, um Strafen zu vermeiden!

Das zweite Quartal 2025 bringt eine Reihe wichtiger Steuertermine mit sich, die einer genauen Beachtung durch Unternehmen und steuerpflichtige Personen bedürfen. Eine frühzeitige Planung und gewissenhafte Einhaltung dieser Fristen ist unerlässlich, um Sanktionen oder Versäumnisgebühren zu vermeiden. Nachfolgend sind die zentralen Termine und Deadlines für das zweite Quartal 2025 dargestellt.

April 2025

Wichtige Fristen

Am 14. April 2025 endet die Frist für die Intrastatmeldung für den Monat März. Der darauf folgende 15. April 2025 erfordert die Abgabe wichtiger Meldungen:

  • Die Umsatzsteuer und Werbeabgabe für Februar müssen eingereicht werden.
  • Ebenfalls ist die Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 1. Quartal erforderlich, wobei eine Fristverlängerung möglich ist.
  • Außerdem müssen die Lohnabgaben für den Monat März abgegeben werden.

Am 30. April 2025 sind folgende Einreichungen vorzunehmen:

  • Meldung und Bezahlung von EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätzen (sowohl EU-OSS als auch Nicht-EU-OSS) für das erste Quartal.
  • Meldung und Bezahlung der IOSS-Umsätze für März.
  • Zusammenfassende Meldungen (für März oder das gesamte 1. Quartal) sind fällig.
  • Abgabe der Steuererklärungen für 2024 in Papierform.

Mai 2025

Kritische Abgabefristen

Der 15. Mai 2025 markiert den Stichtag für mehrere Abgaben:

  • Vorauszahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer für das 2. Quartal.
  • Die Umsatzsteuererklärungen für März oder das erste Quartal müssen eingereicht werden.
  • Die Werbeabgabe für März sowie die Kammerumlage für das 1. Quartal stehen zur Abgabe an.
  • Auch die Lohnabgaben für April und die Intrastatmeldung für April sind zu registrieren.

Am 31. Mai 2025 ist die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige für das 2. Quartal erforderlich.

Juni 2025

Abgabepflichten

Zu Beginn des Monats, am 02. Juni 2025, sind die IOSS-Umsätze für April zu melden und zu bezahlen. Außerdem ist die zusammenfassende Meldung für April fällig.

Am 16. Juni 2025 endet die Frist für:

  • Die Intrastatmeldung für Mai.
  • Das Einreichen und Bezahlen der Umsatzsteuer und Werbeabgabe für April.
  • Die Abgabe der Lohnabgaben für Mai.

Schließlich, am 30. Juni 2025, sind mehrere wichtige Steuererklärungen elektronisch über FinanzOnline einzureichen:

  • Die Steuererklärungen für das Jahr 2024, inklusive Einkommen-, Umsatz- und Körperschaftsteuer.
  • Antrag auf Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuern aus dem Jahr 2024.
  • IOSS-Umsätze für Mai müssen gemeldet und bezahlt werden.
  • Zusammenfassende Meldungen für Mai sind abzugeben.

Hinweis: Die fristgerechte Beachtung dieser Steuertermine ist entscheidend, um finanzielle Nachwirkungen zu vermeiden. Eine Zusammenarbeit mit einem kompetenten Steuerberater kann dabei helfen, eine sorgfältige Planung zu gewährleisten und alle Fristen zuverlässig einzuhalten.