Die verstärkte Prüfung von Corona-Zuschüssen hat seit dem 1. August 2024 an Bedeutung gewonnen, als der Bund die Aufgaben der COFAG übernommen hat. Diese Änderung führt zu intensiveren Prüfungen in Bezug auf offene Auszahlungsfälle und mögliche Rückforderungsfälle, insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen.
Hintergrund der Prüfung
Das Hauptziel dieser verstärkten Überprüfungen ist es, sicherzustellen, dass alle ausgezahlten Mittel ordnungsgemäß verwendet wurden. Sowohl verbleibende Auszahlungsfälle als auch potenzielle Rückforderungen werden dabei eingehend untersucht, um Fehlverwendungen aufzudecken und gegebenenfalls Rückzahlungen zu forcieren.
Behandlung von Rückzahlungen
Ausfallsbonus und Umsatzersatz
Für Rückzahlungen gibt es unterschiedliche Buchhaltungsbehandlungen, je nach Art der Buchführung:
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Einnahmen-Ausgaben-Rechner sollten Rückzahlungen im Jahr der Rückzahlung als Betriebsausgabe verbuchen. Dies ermöglicht eine direkte Anpassung der laufenden Ausgaben und kann das steuerpflichtige Einkommen im Rückzahlungsjahr reduzieren.
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Bilanzierer hingegen stellen Rückzahlungen als Verbindlichkeit ein, sobald der Rückforderungsbescheid erstellt wird. Diese Verarbeitungsweise berücksichtigt die zukünftige Verpflichtung zur Zahlung, die sich aus dem Bescheid ergibt.
Fixkostenzuschuss und Verlustersatz
Die Behandlung von Rückzahlungen bei Fixkostenzuschüssen und Verlustersatz führt zu einer rückwirkenden Bescheidänderung im betroffenen Jahr. Sobald ein Nachforderungsbescheid in Rechtskraft tritt, stellt die Finanzbehörde den abgeänderten Bescheid von Amts wegen aus, etwa einen Monat nach der Ausstellung des Nachforderungsbescheides. Dies erfordert eine rückwirkende Anpassung der Bilanzen für das betroffene Jahr.
Frist und Verjährung
Die rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Rückforderung von Corona-Zuschüssen unterliegen einer 10-jährigen Verjährungsfrist, die im Jahr 2034 endet. Dadurch steht den Finanzbehörden ausreichend Zeit zur Verfügung, um alle Anliegen in Bezug auf Rückforderungsfälle zu bearbeiten.
Insgesamt sollten Unternehmen die genannten Regelungen und Fristen berücksichtigen, um für eventuelle Prüfungen und Anpassungen ihrer Buchhaltung gewappnet zu sein. Die Einsichtnahme in die korrekte Verbuchung und eventuelle Rückforderung von Zuschüssen stellt sicher, dass Unternehmen nicht von unerwarteten Belastungen überrascht werden.