Die zunehmende Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmensprozesse wirft die interessante Frage auf, wie diese innovativen Technologien in der Unternehmensbilanz erfasst werden. KI-Systeme sind in der Lage, zu lernen, logische Schlussfolgerungen zu ziehen und komplexe Aufgaben zu übernehmen, die traditionell menschliches Denken erforderten. Besonders in der Datenanalyse und der Prozessautomatisierung findet KI Anwendung, um die Effizienz zu steigern und Kosten zu senken.
Bilanzierung von KI-Anwendungen
Gekaufte KI-Software
Gekaufte KI-Software kann als immaterieller Vermögensgegenstand in die Bilanz aufgenommen werden. Dies resultiert aus ihrer Funktion und dem Nutzen, den sie dem Unternehmen bringt.
Weiterentwickelte KI-Software
Bei der Weiterentwicklung von KI-Software ist die Bilanzierung differenziert zu betrachten. Bei kleineren Anpassungen besteht die Möglichkeit der Aktivierung, während umfassende Änderungen in der Regel als Aufwand verbucht werden sollten.
Selbst entwickelte KI
Selbst entwickelte KI-Anwendungen unterliegen besonderen Bilanzierungsregeln. Ein Aktivierungsverbot gilt dann, wenn die KI im Unternehmen verbleibt und keine Verkaufsperspektiven bestehen. Im Gegensatz dazu besteht eine Aktivierungspflicht, wenn die KI als individuell auf Kunden zugeschnittenes Produkt entwickelt wird und somit externen Wert besitzt.
KI als Vermögensgegenstand
Künstliche Intelligenz ist nicht immer als eigenständiger Vermögensgegenstand zu betrachten. Häufig ist KI in materielle Vermögensgegenstände integriert. Falls eine Trennung der KI als eigenständiger Vermögenswert möglich ist, sollte eine separate Bilanzierung erfolgen. Andernfalls bestimmt die Hauptcharakteristik des Vermögensgegenstandes, ob er als materiell oder immateriell verbucht werden sollte.
Fazit
Unternehmen haben bei der Bilanzierung von KI-Produkten oft die Möglichkeit, gekaufte und maßgeschneiderte Lösungen zu aktivieren. Selbst geschaffene KI, deren Verwertungsrecht beim Unternehmen verbleibt, unterliegt hingegen gemäß den allgemeinen Regeln einem Aktivierungsverbot. Diese Unterscheidungen sind wesentlich, um die technologischen Investitionen eines Unternehmens akkurat darzustellen und die korrekte Wertschöpfung in der Bilanz abzubilden.