Steuerkalender Q1 2025: Wichtige Termine für Unternehmen

Wichtige Steuertermine im 1. Quartal 2025

Das erste Quartal des Jahres 2025 bringt eine Vielzahl von Steuerterminen mit sich, die Unternehmen und Steuerpflichtige beachten müssen. Eine präzise Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, um unnötige Strafzahlungen zu vermeiden. Nachfolgend sind die wichtigsten Fristen und Termine für die Monate Januar, Februar und März aufgeführt.

Januar 2025

  • Donnerstag, 02.01.2025:

    • Übermittlung der zusammenfassenden Meldung für den Monat November.
    • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (IOSS) für den Monat November.
  • Mittwoch, 15.01.2025:

    • Zahlung der Umsatzsteuer und Werbeabgabe für November.
    • Einreichung der Meldung für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr für das 4. Quartal.
    • Entrichtung der Lohnabgaben für Dezember.
  • Donnerstag, 16.01.2025:

  • Abgabe der Intrastatmeldung für Dezember.

  • Freitag, 31.01.2025:
    • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das 4. Quartal.
    • Kleinunternehmer können ab diesem Datum den Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung nach Ablauf der 5-Jahres-Bindung zurücknehmen.
    • Meldung der Honorarzahlungen ins Ausland nach § 109b EStG und für freie Dienstnehmer oder Vortragende nach § 109a EStG für 2024.
    • Meldung relevanter Tätigkeiten gemäß Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz 2024.

Februar 2025

  • Freitag, 14.02.2025:

    • Abgabe der Intrastatmeldung für Januar.
  • Montag, 17.02.2025:

    • Zahlung der Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das 1. Quartal.
    • Begleichung der Umsatzsteuer für Dezember bzw. das 4. Quartal.
    • Zahlung der Werbeabgabe für Dezember.
    • Abgabe der Jahresmeldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für 2023.
    • Zahlung der Kammerumlage für das 4. Quartal.
    • Entrichtung der Lohnabgaben für Januar.
  • Freitag, 28.02.2025:

  • Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 1. Quartal.

  • Elektronische Übermittlung der Jahreslohnzettel (L16) und Schwerarbeitermonate für 2024.

  • Meldung pauschaler Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE) für gemeinnützige Sportvereine für 2024.

März 2025

  • Freitag, 14.03.2025:

    • Einreichung der Intrastatmeldung für Februar.
  • Montag, 17.03.2025:

    • Zahlung der Umsatzsteuer und Werbeabgabe für Januar.
    • Begleichung der Lohnabgaben für Februar.
  • Montag, 31.03.2025:

  • Abgabe der Erklärung über die Werbeabgabe für 2024.

  • Einreichung der Kommunalsteuererklärung und Dienstgeberabgabenerklärung für 2024.

  • Abgabe der Zusammenfassenden Meldung und Durchführung der Bewertung für Februar.

Die genaue Einhaltung dieser Termine ist essentiell, um steuerliche Verzögerungen zu vermeiden. Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle notwendigen Vorbereitungen rechtzeitig getroffen werden, um den Anforderungen gerecht zu werden.