Jahresbeleg 2024: Wichtige Fristen und Verfahren beachten

Die Verwaltung des Jahresbelegs 2024 stellt einen entscheidenden Aspekt der Compliance für Unternehmen dar, die Registrierkassensysteme verwenden. In den folgenden Abschnitten werden die wesentlichen Punkte zur Erstellung, Aufbewahrung und Überprüfung des Jahresbelegs sowie Sonderregelungen und Fristen erläutert.

Erstellung und Aufbewahrung

Der Jahresbeleg ist der letzte Beleg der Registrierkasse unmittelbar vor dem Jahreswechsel und enthält den Wert null. Dies entspricht auch dem Monatsbeleg für Dezember. Es ist wichtig, dass dieser Beleg entweder gedruckt oder als Datei gespeichert und für einen Zeitraum von sieben Jahren aufbewahrt wird, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Verfahren für unterschiedliche Registrierkassensysteme

Bei webbasierten Systemen erfolgt die Erstellung des Jahresbelegs elektronisch im XML-Format. Eine Überprüfung kann direkt über FinanzOnline getätigt werden, wodurch kein physischer Ausdruck notwendig ist. Bei nicht-webbasierten Systemen hingegen ist es erforderlich, einen Nullbeleg auszudrucken. Dieser muss über die BMF Belegcheck-App mit FinanzOnline überprüft werden.

Sonderregelungen

Für Unternehmen mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr ist der Stichtag für den Jahresbeleg der 31. Dezember. Saisonbetriebe sollten den Jahresbeleg spätestens zu Saisonende oder vor dem Beginn der neuen Saison ausstellen. Unternehmen, die über Silvester geöffnet sind, haben die Möglichkeit, den Jahresbeleg bis zu einer Woche nach dem Jahreswechsel auszudrucken.

Fristen und Tipps

Der Jahresbeleg muss bis spätestens 15. Februar des Folgejahres überprüft werden. Es ist ratsam, den Beleg von einem Steuerberater prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass der QR-Code korrekt lesbar ist. Zudem wird empfohlen, eine monatliche Datensicherung durchzuführen und sicherzustellen, dass eine Jahressicherung für 2024 eingerichtet ist, falls dies noch nicht geschehen ist.

Weitere Informationen

Vertiefte Informationen zu Registrierkassensystemen sind über das Unternehmensservice Portal hier zugänglich. Zudem steht das Handbuch Registrierkassen des Finanzministeriums als Download hier zur Verfügung.

Unternehmen sollten sich vergewissern, dass alle relevanten Schritte korrekt durchgeführt werden, um eine reibungslose Steuerkonformität und Datensicherung zu gewährleisten.