Kilometergeld 2025: Neue Sätze und Regelungen im Überblick

Zum 1. Januar 2025 treten neue Regelungen zur Kilometergeldverordnung in Kraft, die Arbeitnehmenden, Selbstständigen und Arbeitgebern eine vereinfachte und verbesserte steuerliche Abrechnung für beruflich bedingte Fahrten ermöglichen.

Bedeutung und Berechnung des Kilometergelds

Das Kilometergeld stellt eine Pauschale dar, die die Kosten für Treibstoff, Versicherung, Abschreibungen und Reparaturen bei der Nutzung eines Privatfahrzeugs zu beruflichen Zwecken abdeckt. Die Berechnung erfolgt pro Kilometer und ersetzt die Notwendigkeit der detaillierten Erfassung einzelner Ausgaben.

Neue Kilometergeld-Sätze ab 2025

Die neuen Sätze für das Kilometergeld beinhalten erhebliche Erhöhungen:

  • Autos: Steigerung von 0,42 € auf 0,50 € pro Kilometer. Die Jahresobergrenze bleibt unverändert bei 30.000 km.
  • Mitfahrer: Erhöhung von 0,05 € auf 0,15 € pro Kilometer.
  • Motorräder: Anstieg von 0,24 € auf 0,50 € pro Kilometer; die Jahresobergrenze bleibt bei 30.000 km bestehen.
  • Fahrräder und E-Bikes: Erhöhung von 0,38 € auf 0,50 € pro Kilometer, mit einer neuen Jahresobergrenze von 3.000 km (gegenüber 1.500 km bis 2024).

Auswirkungen für verschiedene Nutzergruppen

Arbeitnehmer

Arbeitnehmende, die ihr privates Fahrzeug für berufliche Zwecke nutzen, können die Fahrtkosten gemäß Kollektivverträgen ersetzt bekommen und ggf. die Kilometergeld-Höchstsätze als Differenzwerbungskosten geltend machen.

Arbeitgeber

Unternehmen sind verpflichtet, die neuen Kilometergeld-Sätze bei der Erstattung beruflicher Fahrten der Mitarbeitenden zu berücksichtigen, da diese die Höchstgrenze für steuerlich anerkannte Betriebsausgaben darstellen.

Selbstständige

Selbstständige können das Kilometergeld als Betriebsausgaben geltend machen, vorausgesetzt, dass das Fahrzeug nicht überwiegend betrieblich genutzt wird. Es ist allerdings keine parallele Abschreibung des Fahrzeugs möglich.

Nachweispflicht

Die steuerliche Geltendmachung des Kilometergelds muss durch ein Fahrtenbuch oder andere geeignete Aufzeichnungen belegt werden. Das Fahrtenbuch muss manipulationssicher sein und Informationen wie den Zweck der Fahrt, Start- und Zielpunkt sowie den Kilometerstand beinhalten.

Fazit

Die neue Kilometergeldverordnung vereinfacht und verbessert die steuerliche Abrechnung von Fahrten, die berufliche Zwecke betreffen. Arbeitgeber und Arbeitnehmende sowie Selbstständige profitieren von den erhöhten Sätzen und den klaren Richtlinien zur Nachweispflicht, was die betriebliche Abrechnung erleichtert.