Die Umwandlung von Phantom Shares ermöglicht es Arbeitnehmern, die schuldrechtliche Ansprüche auf Gewinn- oder Unternehmenswertanteile ihres Arbeitgebers haben, diese Ansprüche steuerfrei in „Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen“ nach § 67a EStG umzuwandeln.
Steuerrelevante Aspekte der Umwandlung
Steuerfreier Zeitraum
Die steuerfreie Umwandlung ist in den Jahren 2024 und 2025 möglich.
Arten der Mitarbeiterbeteiligung
Arbeitnehmer können ihre Phantom Shares in Unternehmenswertanteile, GmbH-Anteile oder vergleichbare Genussrechte umwandeln.
Rechtsgrundlage
Diese Umwandlung basiert auf den Regelungen des § 67a EStG (Einkommensteuergesetz).
Fazit
Diese Regelung bietet Start-Ups und deren Mitarbeitern eine attraktive Möglichkeit, bestehende virtuelle Anteile in tatsächliche Beteiligungen umzuwandeln, ohne die Steuerlast zu erhöhen.
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