Steuertermine 4. Quartal 2024: Alle Fristen im Überblick

Wichtige Steuertermine im 4. Quartal 2024

Im vierten Quartal 2024 stehen für Unternehmen und Steuerpflichtige wichtige Steuertermine an. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der relevanten Fristen und Abgabepflichten.

Oktober 2024

  • Di 01.10.24:

    • Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer für das Jahr 2023.
    • Beginn der Verzinsung für Nachzahlungen der Umsatzsteuer für das Jahr 2023.
  • Mo 14.10.24:

    • Abgabe der Intrastatmeldung für den Monat September 2024.
  • Di 15.10.24:

  • Fälligkeit der Umsatzsteuer für August.

  • Abfuhr der Werbeabgabe für August.

  • Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das dritte Quartal (mit Möglichkeit der Fristverlängerung).

  • Zahlung der Lohnabgaben für September.

  • Meldung und Abführung des Energiekrisenbeitrages für Strom für das erste Halbjahr 2024.

  • Do 31.10.24:
    • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das dritte Quartal.
    • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für September.
    • Abgabe der Zusammenfassenden Meldung für September bzw. das dritte Quartal.

November 2024

  • Fr 15.11.24:

    • Vorauszahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer für das vierte Quartal.
    • Zahlung der Umsatzsteuer für September bzw. das dritte Quartal.
    • Abfuhr der Werbeabgabe für September.
    • Abgabe der Kammerumlage für das dritte Quartal.
    • Abgabe der Intrastatmeldung für Oktober.
    • Zahlung der Lohnabgaben für Oktober.
  • Sa 30.11.24:

    • Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das vierte Quartal.

Dezember 2024

  • Mo 02.12.24:

    • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für Oktober.
    • Abgabe der Zusammenfassenden Meldung für Oktober.
  • Fr 13.12.24:

    • Abgabe der Intrastatmeldung für November.
  • Mo 16.12.24:

  • Zahlung der Umsatzsteuer für Oktober.

  • Abfuhr der Werbeabgabe für Oktober.

  • Zahlung der Lohnabgaben für November.

  • Di 31.12.24:
    • Letzter Termin für die Einreichung des Energiekostenzuschusses für Non-Profit-Organisationen (Phase 2) für 2023.
    • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für November.
    • Abgabe der Zusammenfassenden Meldung für November.
    • Letzte Chance für die Abgrenzung der Einkünfte zur Berechnung des Zuverdienstes bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld im Jahr 2022.
    • Letzte Möglichkeit zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2019.

Fazit

Eine sorgfältige Planung und Überwachung der genannten Steuertermine im vierten Quartal 2024 ist unerlässlich, um Säumniszuschläge und Verzugszinsen zu vermeiden. Unternehmen sollten rechtzeitig alle notwendigen Meldungen und Zahlungen vornehmen, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu verhindern.

Weiterführende Links