Verlängerte Abgabefristen 2025: Steuerberatung nutzen

Die Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen bei steuerlicher Vertretung bietet klärende Regelungen für alle Steuerpflichtigen, die über eine Steuerberatung verfügen. Durch die sogenannte "Quotenregelung" verlängern sich die Abgabefristen automatisch bis maximal März des zweitfolgenden Jahres.

Allgemeine Abgabefrist und spezifische Regelungen

Allgemeine Abgabefrist: 30. Juni 2024

Die Jahressteuererklärungen 2023 müssen bei Abgabe über FinanzOnline bis zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden. Diese Frist betrifft mehrere Kategorien von Steuererklärungen, darunter die Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer sowie die Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften/-gemeinschaften und die dazugehörigen Beilagen.

Verlängerte Frist durch Steuerberater: Bis März des übernächsten Jahres

Fälle, in denen Steuerpflichtige eine Steuerberatung in Anspruch nehmen, fallen unter die Quotenregelung. Diese gestaffelte Regelung erlaubt eine Abgabe bis spätestens März des zweiten folgenden Jahres. Dabei muss die Abgabe ab Oktober monatlich gleichverteilt erfolgen, um die Arbeitsbelastung der Finanzbehörden gleichmäßig zu verteilen.

Umstellung der Quotenregelung und IT-Anpassungen

Mit dem Steuererklärungsjahr 2023 wurden sowohl die Quotenregelung als auch deren technische Grundlagen grundlegend verändert. Aktuell zeigt FinanzOnline fälschlicherweise eine Abgabefrist von 1. Juli 2024 für alle Quotenfälle an. Diese Fehlanzeigen sollen laut Finanzministerium jedoch bis Ende Juni 2024 korrigiert werden.

Auswirkungen auf Klienten

Für die Klienten der Steuerberater ändert sich durch diese IT-Fehlanzeige nichts, die verlängerten Abgabefristen bleiben wie gewohnt bestehen. Informationen über abweichende Abgabefristen in FinanzOnline können daher ignoriert werden.

Fazit und Unterstützung

Die Verlängerung der Abgabefristen durch steuerliche Vertretung gibt Steuerpflichtigen und ihren Beratern mehr Zeit und Flexibilität. Betroffene sollten sich dennoch versichern, dass alle IT-gestützten Fehlanzeigen zeitnah korrigiert werden, um Missverständnissen vorzubeugen.

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