Die wichtigsten Steuertermine für das dritte Quartal 2024 haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst. Diese Übersicht bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Abgabetermine und Zahlungspflichten.
Juli 2024
- Mo 01.07.2024: Beginn der Einreichung von Energiekosten für Non-Profit-Organisationen (Phase 2 für das Kalenderjahr 2023).
- Fr 12.07.2024: Intrastatmeldung für Juni.
- Mo 15.07.2024:
- Umsatzsteuer für Mai.
- Werbeabgabe für Mai.
- Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 2. Quartal (Fristverlängerung möglich).
- Lohnabgaben für Juni.
- Mi 31.07.2024:
- Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das 2. Quartal.
- Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für Juni.
- Zusammenfassende Meldung für Juni bzw. das 2. Quartal.
August 2024
- Mi 14.08.2024: Intrastatmeldung für Juli.
- Fr 16.08.2024:
- Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das 3. Quartal.
- Umsatzsteuer für Juni bzw. das 2. Quartal.
- Werbeabgabe für Juni.
- Kammerumlage für das 2. Quartal.
- Lohnabgaben für Juli.
- Sa 31.08.2024: Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 3. Quartal.
September 2024
- Mo 02.09.2024:
- Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für Juli.
- Zusammenfassende Meldung für Juli.
- Fr 13.09.2024: Intrastatmeldung für August.
- Mo 16.09.2024:
- Umsatzsteuer für Juli.
- Werbeabgabe für Juli.
- Lohnabgaben für August.
- Mo 30.09.2024:
- Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für August.
- Zusammenfassende Meldung für August.
- Antrag auf Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuern (EU-Unternehmer in Österreich bzw. Mehrwertsteuern aus der EU) für 2023.
- Antrag auf Herabsetzung der Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für 2024.
- Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung L1, falls verpflichtend (egal ob in Papierform oder über FinanzOnline) für 2023.
- Ende der anspruchszinsenfreien Periode für Einkommen- und Körperschaftsteuer-Nachzahlungen bzw. Gutschriften für 2023.
- Ende der zinsfreien Periode für Umsatzsteuer-Nachzahlungen bzw. Gutschriften für 2023.
- Einreichung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften zum 31.12.2023 beim Firmenbuch.
- Vereine: Rechnungsprüfung des Abschlusses zum 31.12.2023.
Weitere Informationen
Tragen Sie diese Daten in Ihren Kalender ein und bleiben Sie über weitere Updates informiert, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen rechtzeitig zu erfüllen.
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