Die verlängerte Abgabefrist durch steuerliche Vertretung bietet Steuerpflichtigen die Möglichkeit, ihre jährlichen Steuererklärungen bis maximal März des übernächsten Jahres einzureichen, wenn sie von einem Steuerberater vertreten werden.
Allgemeine Abgabefrist
Der Stichtag für die Einreichung der Jahressteuererklärungen 2023 ist der 30. Juni 2024, sofern diese über FinanzOnline abgegeben werden. Diese Frist gilt für folgende Erklärungen:
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Körperschaftsteuer
- Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften/-gemeinschaften
- Plus jeweilige Beilagen
Verlängerte Frist mit steuerlicher Vertretung
Dank der Quotenregelung können Steuerberater und Steuerberaterinnen die Abgabefrist bis spätestens März des zweitfolgenden Jahres nutzen. Dabei müssen die Einreichungen ab Oktober gleichverteilt in monatlichen Quoten erfolgen.
Aktuelle Probleme und Anpassungen
Die Umstellung der Quotenregelung für das Steuererklärungsjahr 2023 hat zu technischen und organisatorischen Veränderungen geführt, die ein Fristenchaos verursachen. Aufgrund von IT-Umstellungen zeigt FinanzOnline derzeit eine falsche Abgabefrist (1. Juli 2024) an. Diese Fehler werden bis Ende Juni 2024 behoben.
Klienten müssen sich keine Sorgen machen, da die verlängerten Abgabefristen weiterhin gelten. Falsche Angaben in FinanzOnline können ignoriert werden.