Faktischer Geschäftsführer: Rolle im Steuerrecht
Der Begriff des faktischen Geschäftsführers ist juristisch nicht explizit definiert, jedoch hat die Rechtsprechung diesen im Laufe der Zeit präzisiert. Diese Bezeichnung entsteht aus der Beobachtung, dass die formal ernannten Geschäftsführer eines Unternehmens nicht immer die tatsächlichen Entscheidungsträger sind.
Es zeigt sich häufig eine Diskrepanz zwischen den im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen, die offiziell als Geschäftsführer fungieren, und jenen Personen, die tatsächlich die wesentlichen Entscheidungen im Unternehmen treffen. Diese Situation eines „Schein-Geschäftsführers“ kann Probleme in Bezug auf den Gläubigerschutz und die Rechtssicherheit verursachen.
Die Gerichte definieren den faktischen Geschäftsführer als eine Person, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung eines Unternehmens ausübt, ohne formal zum Geschäftsführer ernannt worden zu sein. Dabei ist es irrelevant, ob diese Person ein Angestellter, ein Gesellschafter oder ein externer Dritter ist. Entscheidend ist, dass der faktische Geschäftsführer einen nachhaltigen und dauerhaften Einfluss auf die Geschäftsführung hat und dadurch de facto die Unternehmenskontrolle innehat.
Die Beurteilung, ob jemand als faktischer Geschäftsführer anzusehen ist, erfordert eine individuelle Fallbetrachtung. Der offiziell eingetragene Geschäftsführer muss größtenteils von seinen Entscheidungsbefugnissen verdrängt sein. Es reicht nicht aus, dass ein Gesellschafter seinen Geschäftsführern lediglich regelmäßig Anweisungen gibt, wenn diese weiterhin über Entscheidungsfreiheit verfügen. Zudem muss der spezifische Kontext jedes Einzelfalls berücksichtigt werden. Bei der Prüfung sind sowohl das öffentliche Auftreten der betroffenen Personen als auch interne Geschäftsprozesse und vorliegende Dokumente von Bedeutung.
Bedeutung in Haftungsfällen
Die Rolle des faktischen Geschäftsführers ist insbesondere in Haftungsfällen von großer Relevanz. Ein Hauptanwendungsbereich ist die Insolvenzverwaltung, bei der Verzögerungen im Insolvenzverfahren zu Schadensersatzansprüchen führen können. In solchen Fällen könnte die Haftung auf den faktischen Geschäftsführer ausgedehnt werden. Zudem treffen den faktischen Geschäftsführer spezifische Pflichten, wie beispielsweise die Stellung eines Insolvenzantrages. Persönliche Haftungen für die fristgerechte und vollständige Abführung von Steuern und Abgaben können ebenfalls auf den faktischen Geschäftsführer übertragen werden. Im Bereich des Strafrechts ist die Rolle des faktischen Geschäftsführers ebenfalls signifikant, insbesondere bei Delikten, die im Zusammenhang mit Insolvenzen stehen, wie zum Beispiel der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen.
Empfehlung
Bei der Auslagerung von Entscheidungsbefugnissen sollten stets sowohl die externen als auch die internen Umstände der Geschäftsführung berücksichtigt werden, um eine Ausweitung der Haftung zu vermeiden. Eine frühzeitige Planung und umfassende rechtliche Beratung sind daher unerlässlich.
Links
- Quelle: WKO Artikel
🌐 FinanzOnline – Offizielle Website des österreichischen Finanzamts für die elektronische Abwicklung von Steuerangelegenheiten: www.finanzonline.bmf.gv.at
🌐 WKO – Informationen für Unternehmer von der Wirtschaftskammer Österreich: www.wko.at/
🌐 Help.gv.at – Praktische Anleitungen und Informationen zur Nutzung von FinanzOnline und E-Zustellungen: www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/7/Seite.070600.html
- Hauptseite: Steuerberater Innsbruck
Neueste Artikel
Einwegpfandsystem 2025: Recycling fördern, Umwelt schützen
Ab 2025 gilt ein Pfand von 25 Cent auf Einweggetränkeverpackungen....
Read MoreSteuerkalender Q1 2025: Wichtige Termine für Unternehmen
Wichtige Steuertermine im 1. Quartal 2025 umfassen Umsatzsteuer, Lohnabgaben und...
Read MoreJahresbeleg 2024: Wichtige Fristen und Verfahren beachten
Erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Jahresbeleg 2024: Erstellung, Aufbewahrung,...
Read MoreDigitale KESt-Befreiung ab 2025: Was Sie wissen müssen
Ab 2025 müssen KESt-Befreiungserklärungen digital eingereicht werden. Erfahren Sie mehr...
Read More