Gewinnfreibetrag: Erhöhung ab 2024
Nicht nur der Einkommensteuertarif und die Steuerabsetzbeträge wurden erwartungsgemäß von der kalten Progression entfesselt. Unerwartet wurde auch beim Gewinnfreitrag der Grundfreibetrag um 10% erhöht. Geisler & Hirschberger Steuerberater Innsbruck informiert über den neuen Grenzbetrag.
Gewinnfreibetrag – Erhöhung ab 2024:
Das seit einigen Jahren wohl wichtigste Steuerzuckerl für alle Einzelunternehmer:innen und für Gesellschafter:innen an einer Personengesellschaft wurde ab 1.1.2024 erhöht. DerGrundfreibetrag (kurz: GFB) lag bisher bei EUR 30.000,- jährlich.
Bis zu diesem Grenzbetrag können 15% vom tatsächlich erzielten betrieblichen Gewinn steuerfrei belassen werden, ohne weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2023 begonnen haben, wurde dieser Grenzbetrag nun auf 33.000,- erhöht.
Bei Betriebsgewinnen über dieser Grenze müssen – wie bisher – Investitionen getätigt werden, um den investitionsbedingten Teil des GFB auch noch ausnutzen zu können. Bitte vergesst für diese Investitionen nicht, dass die Behaltefrist mindestens vier Jahre und einen Tag beträgt, sonst kommt es zur Nachversteuerung dieses Teiles.
Links
🌐 FinanzOnline – Offizielle Website des österreichischen Finanzamts für die elektronische Abwicklung von Steuerangelegenheiten: www.finanzonline.bmf.gv.at
🌐 WKO – Informationen für Unternehmer von der Wirtschaftskammer Österreich: www.wko.at/
🌐 Help.gv.at – Praktische Anleitungen und Informationen zur Nutzung von FinanzOnline und E-Zustellungen: www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/7/Seite.070600.html
- grenzüberschreitender Steuerberater Österreich
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