Mitarbeiterprämie 2024: Abgabenfrei bis 3.000 Euro pro Mitarbeiter

Die Mitarbeiterprämie 2024 ermöglicht Arbeitgebern, eine Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter steuer- und abgabenfrei auszuzahlen. Diese neue Regelung ist allerdings komplizierter als die Teuerungsprämie der Vorjahre.

Voraussetzungen und Regelungen

Lohngestaltende Vorschrift

Der gesamte Betrag der Prämie muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen. Während bei der Teuerungsprämie der Vorjahre Beträge bis zu 2.000 Euro ohne zusätzliche Voraussetzungen ausgezahlt werden konnten und erst der dritte 1.000-Euro-Betrag lohngestaltend war, muss bei der neuen Mitarbeiterprämie 2024 die Vorschrift für den gesamten Betrag gelten. Arbeitgeber, die an einen Kollektivvertrag gebunden sind, müssen daher prüfen, ob die Mitarbeiterprämie in diesen Verträgen vorgesehen ist.

Regelungen in Kollektivverträgen

Ohne eine entsprechende Regelung im Kollektivvertrag kann die Mitarbeiterprämie 2024 nicht abgabenfrei ausbezahlt werden. Einige Kollektivverträge haben jedoch bereits Vorkehrungen getroffen. So erlauben beispielsweise der KV Spedition und Logistik eine Prämie von bis zu 700 Euro und der KV Telekom-Unternehmen bis zu 1.500 Euro. Andere Kollektivverträge erlauben ebenfalls die Zahlung einer Mitarbeiterprämie, wobei die Höhe variieren kann.

Auszahlung und Bedingungen

Es ist vorgesehen, dass alle Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, die Prämie zu erhalten. Eine sachliche Differenzierung nach Kriterien wie Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung ist dabei zulässig. Die Kombination aus Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung darf jedoch maximal 3.000 Euro betragen. Bei einer Überschreitung dieses Betrags fallen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten auf die überschreitende Summe an. Zudem muss die Prämie zusätzlich gewährt werden und darf keine Gehalts- oder Prämienumwandlung beinhalten. Die Auszahlung muss außerdem auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, weshalb eine entsprechende Information der Lohnverrechnung erforderlich ist.

Fazit und Unterstützung

Arbeitgeber sind angehalten, ihren Kollektivvertrag zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Auszahlung der Mitarbeiterprämie abgabenfrei möglich ist. Bei der konkreten Formulierung der entsprechenden Vereinbarungen kann gegebenenfalls Unterstützung in Anspruch genommen werden.

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