Die Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen durch Steuerberater ermöglicht es Unternehmen und Einzelpersonen, ihre steuerlichen Verpflichtungen mit mehr Flexibilität zu erfüllen.
Allgemeine Abgabefrist 30. Juni 2024
Die Frist zur Einreichung der Jahressteuererklärungen für das Jahr 2023 endet für alle Steuerpflichtigen, die ihre Erklärungen über FinanzOnline einreichen, am 30. Juni 2024. Dies betrifft die folgenden Steuererklärungen:
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Körperschaftsteuer
- Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften/-gemeinschaften
Alle genannten Erklärungen müssen inklusive ihrer Beilagen eingereicht werden.
Verlängerung der Frist durch steuerliche Vertretung
Für Steuerpflichtige, die einen steuerlichen Vertreter, wie beispielsweise einen Steuerberater, beauftragt haben, verlängert sich die Abgabefrist durch die sogenannte "Quotenregelung" bis maximal März des übernächsten Jahres. Die Steuererklärungen müssen dann ab Oktober gleichverteilt in monatlichen Quoten eingereicht werden.
Umstellung der Quotenregelung
Für das Steuererklärungsjahr 2023 ergeben sich aufgrund einer technischen und organisatorischen Umstellung der Quotenregelung einige Veränderungen. Aufgrund einer IT-Umstellung zeigt FinanzOnline derzeit falsche Abgabefristen (1. Juli 2024) an. Diese falsche Angabe soll laut Informationen des Finanzministeriums bis Ende Juni 2024 korrigiert werden.
Auswirkungen für Klienten
Klienten, die von der verlängerten Abgabefrist profitieren, müssen sich keine Sorgen machen. Die inkorrekten Fristangaben in FinanzOnline können ignoriert werden, da die verlängerten Abgabefristen weiterhin gelten.