Erhöhung des Gewinnfreibetrags für Unternehmer ab 2024
Die jüngste Anpassung des Gewinnfreibetrags, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt, stellt eine signifikante Änderung im Steuerrecht dar, die insbesondere Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften betrifft. Diese Neuerung, die eine direkte Antwort auf die Herausforderungen der kalten Progression darstellt, geht über die allgemeinen Erwartungen hinaus und bietet eine erhöhte steuerliche Entlastung.
Erhöhung des Gewinnfreibetrags ab 2024: Der Gewinnfreibetrag (GFB), ein wesentliches Instrument zur steuerlichen Entlastung von Unternehmern, sah bisher vor, dass bis zu einem Grenzbetrag von 30.000 Euro jährlich 15% des betrieblichen Gewinns steuerfrei gestellt werden können. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, wurde dieser Grenzbetrag auf 33.000 Euro angehoben. Diese Anhebung ermöglicht es, einen noch größeren Teil des Gewinns steuerfrei zu halten, ohne dass dafür zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Bedeutung für Unternehmer: Diese Änderung bietet eine verbesserte Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen, indem sie mehr finanziellen Spielraum schafft. Für Betriebsgewinne, die über dem neuen Grenzbetrag von 33.000 Euro liegen, bleibt die Notwendigkeit von Investitionen bestehen, um den investitionsbedingten Teil des GFB in Anspruch nehmen zu können. Es ist wichtig zu beachten, dass für solche Investitionen eine Mindestbehaltedauer von vier Jahren und einem Tag erforderlich ist, um eine Nachversteuerung zu vermeiden.
Diese Anpassung des Gewinnfreibetrags unterstreicht die fortwährende Anpassung des Steuersystems an wirtschaftliche Gegebenheiten und bietet Unternehmern eine willkommene steuerliche Erleichterung.
Links
🌐 FinanzOnline – Offizielle Website des österreichischen Finanzamts für die elektronische Abwicklung von Steuerangelegenheiten: www.finanzonline.bmf.gv.at
🌐 WKO – Informationen für Unternehmer von der Wirtschaftskammer Österreich: www.wko.at/
🌐 Help.gv.at – Praktische Anleitungen und Informationen zur Nutzung von FinanzOnline und E-Zustellungen: www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/7/Seite.070600.html
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