2024 Änderungen: Mitarbeiterprämie Info

Die temporäre Regelung zur Gewährung einer steuerlich begünstigten Teuerungsprämie, die für das Ende des Jahres 2023 auslaufen sollte, wird mit wichtigen Änderungen ins Jahr 2024 übertragen. Im Folgenden werden die Neuerungen dieser nun als „Mitarbeiterprämie“ bezeichneten Unterstützungsleistung erörtert.

Änderungen bei der Mitarbeiterprämie ab 2024:

  • Die Umbenennung in „Mitarbeiterprämie“ erfolgt.
  • Im Gegensatz zu den Vorjahren, in denen bis zu 2.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei waren, zuzüglich eines potenziellen Zusatzbetrags von 1.000 Euro unter gewissen Bedingungen, ist die Prämie jetzt vollständig an lohngestaltende Vereinbarungen gekoppelt.
  • Die Gewährung setzt die Einhaltung formaler Bedingungen voraus, wie die Einbindung in einen Kollektivvertrag, die Festlegung in einer Betriebsvereinbarung basierend auf einer kollektivvertraglichen Ermächtigung, oder, bei Abwesenheit eines Betriebsrats, eine Vereinbarung, die alle Arbeitnehmenden umfasst.

Unveränderte Konditionen:

  • Die Zahlung muss eine zusätzliche Leistung darstellen, die bisher nicht standardmäßig erbracht wurde. Frühere Teuerungsprämien sind hiervon nicht betroffen.
  • Sie bleibt vollumfänglich von Steuern und Sozialabgaben befreit.
  • Die Prämie beeinträchtigt nicht das Jahressechstel nach § 67 Abs. 2 EStG und wird nicht darauf angerechnet.
  • Sollten eine Mitarbeitergewinnbeteiligung und eine Mitarbeiterprämie im Jahr 2024 gewährt werden, ist die Summe der Leistungen bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei. Übersteigt die Gesamtsumme diesen Wert, ist eine Veranlagung notwendig.
 
 

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