Steuerausblick 2024

Mit dem Jahreswechsel stehen auch dieses Jahr einige steuerliche Neuerungen bevor, die für unsere Klienten von großem Interesse sein könnten. Im folgenden Überblick möchte ich Ihnen eine Zusammenfassung der erwarteten Änderungen in den Bereichen Einkommensteuer, Umsatzsteuer und weiteren variablen Werten sowie dem ORF-Beitrag geben.

Einkommensteuerausblick 2024:

Zum 1. Januar 2024 wird das Progressionsabgeltungsgesetz 2024 in Kraft treten, welches die inflationsneutrale Einkommensbesteuerung neu regelt. Diese Neuerungen betreffen nicht nur die Anpassung der Tarifstufen und bestimmter Absetzbeträge, sondern auch weitere steuerliche Maßnahmen.

  1. Tarifstufen und Absetzbeträge:

    Die Eingangsstufe, auch bekannt als “Existenzminimum”, wird um 9,6 % auf 12.816 € angehoben. Die Grenzbeträge für die verschiedenen Tarifstufen werden wie folgt festgelegt:

    • Stufe 2 (20 %): 20.818 €
    • Stufe 3 (30 %): 34.513 €
    • Stufe 4 (40 %): 66.612 €
    • Stufe 5 (48 %): 99.266 €

    Zusätzlich wurden die abhängigen Absetzbeträge, wie der Verkehrsabsetzbetrag (463 €), der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag (752 €) und der Pensionistenabsetzbetrag (954 €), erhöht.

    Gewinnfreibetrag (GFB):

    Der Gewinnfreibetrag für Einkommensteuerpflichtige wird angehoben. Der Grundfreibetrag steigt auf Gewinne bis 33.000 €, wodurch 4.950 € (15 % von 33.000 €) automatisch als Betriebsausgabe absetzbar sind. Der Maximalbetrag für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag in allen Stufen erhöht sich auf 46.400 €.

    Anreiz für Überstunden:

    Die steuerliche Begünstigung von Überstundenzuschlägen wird erweitert, um Anreize für Überstunden zu schaffen. In den Jahren 2024 und 2025 können Zuschläge für 18 Überstunden pro Monat bis zu 200 € steuerfrei ausbezahlt werden. Ab 2026 wird dieser Betrag auf monatlich 120 € für 10 Überstunden erhöht, im Vergleich zu bisher 86 €.

    Erhöhung weiterer steuerlicher Begünstigungen:

    Der Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG) sowie für Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN) wird auf 400 € pro Monat angehoben. Alle Regelungen bezüglich Homeoffice, die von 2021 bis 2023 galten, werden ab 2024 unbefristet fortgeführt, einschließlich der Homeoffice-Pauschale. Sowohl der steuerfreie Zuschuss für Kinderbetreuung wird auf 2.000 € pro Jahr erhöht, als auch das Alter des “begünstigten” Kindes wird von 10 auf 14 Jahre angehoben. Ab 2024 wird auch ein nachträglicher Kostenersatz durch den Arbeitgeber direkt an den Arbeitnehmer anerkannt, ähnlich wie bei der Abwicklung des Öffi-Tickets.

    Diese Änderungen haben auch Auswirkungen auf andere (Grenz)Beträge, einschließlich des großen Arbeitsplatzpauschals und der Steuererklärungspflicht für Einkommen, die keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten und 12.816 € übersteigen. Zusätzlich können Krankheitskosten für einkommensschwache (Ehe-)Partner als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, sofern diese die steuerliche Existenzgrenze von nunmehr 12.816 € unterschreiten würden.

    Bitte beachten Sie, dass die Abschaffung der kalten Progression ausschließlich auf den Einkommensteuertarif abzielt und keine generelle Anpassung aller Beträge im Einkommensteuergesetz darstellt. Andere Abzugsbeträge wie Kilometergeld, Luxustangente oder Pendlerpauschale haben unterschiedliche Grundlagen und sind nicht an den Tarif geknüpft.

    Erhöhung der Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte:

    Ab dem 1. Januar 2024 wird die Dienstgeberabgabe erhöht, um sicherzustellen, dass die Beschäftigung von mehreren geringfügig Beschäftigten für Arbeitgeber nicht günstiger ist als die Beschäftigung vollversicherter Arbeitnehmer. Diese Abgabe umfasst bisher die Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung des Dienstgebers und wird um einen Arbeitslosenversicherungsbeitrag von 3 % erweitert. Die Dienstgeberabgabe muss entrichtet werden, wenn die Summe der Beitragsgrundlagen aus geringfügig Beschäftigten den monatlichen Betrag von 777,66 € übersteigt. Bei ASVG-pflichtigen Dienstverhältnissen beträgt die DG-Abgabe 20,5 %, abzüglich des UV-Beitrags von 1,1 % bei über 60-jährigen Dienstnehmern.

    Die zusätzlichen Einnahmen fließen in den Arbeitslosenversicherungsfonds und den Insolvenz-Entgelt-Fonds, was eine geringfügige Senkung des Arbeitslosenbeitrags um 0,1 % ermöglicht. Ab dem 1. Januar 2024 beträgt dieser Beitrag 5,9 % (6 %), wobei jeweils die Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird.

    Umsatzsteuer:

    Eine weitere Neuerung betrifft die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2024 wird vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 eine zeitlich begrenzte Umsatzsteuerbefreiung für die Lieferung, den Erwerb und die Einfuhr sowie die Installation von Photovoltaikmodulen eingeführt. Dabei wird ein Nullsteuersatz angewendet, ohne den Verlust des Vorsteuerabzugs.

    Es gibt bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten, wie die Begrenzung der Engpassleistung auf 35 KWp und die Nutzung der Anlage auf oder in der Nähe von Gebäuden, die Wohnzwecken dienen, Gebäuden, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden, oder Gebäuden, die von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtungen genutzt werden.

    Weitere veränderliche Werte:

    • Die Bausparprämie für das Kalenderjahr 2024 bleibt unverändert bei 1,5 % der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge, maximal jedoch 18 €.

    • Für das Vignettenjahr 2024 gibt es einige Änderungen, darunter die Einführung einer 1-Tages-Vignette als neues digitales Produkt. Diese Änderungen betreffen die Gültigkeitsdauer der Vignetten, insbesondere die 2-Monats-Vignette und die Jahresvignette.

    • Das Serviceentgelt für die e-Card im Jahr 2024 beträgt 13,35 € für Personen, die am 15. November in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen.

    Bitte beachten Sie, dass die Informationen hier allgemeiner Natur sind und individuelle steuerliche Beratung erforderlich sein kann, um die spezifischen Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation zu bewerten. Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne für weitere Fragen und Beratung zur Verfügung.

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