Sozialversicherungstipps für Kleinstunternehmer:innen und Neue Selbständige
GSVG-Befreiung für Kleinunternehmer:innen und Neue Selbständige
In Innsbruck haben Kleinstunternehmer:innen, die nicht mehr als EUR 35.000,- Jahresumsatz und nicht mehr als EUR 5.710,32 Gewinn im Jahr 2022 erzielen, die Möglichkeit, eine Beitragsbefreiung zu beantragen. Dies gilt für Betriebsgründer:innen innerhalb der ersten 12 Monate, ältere Unternehmer:innen ab 60 Jahren und Personen über 57 Jahre, die in den letzten fünf Jahren die genannten Grenzen nicht überschritten haben.
Neue Selbständige (ohne Gewerbeschein) sind erst ab dem Überschreiten der Versicherungsgrenze von 6.010,92 GSVG-versichert. Es wird empfohlen, den Gewinn entsprechend zu optimieren und bei Überschreitung der Gewinngrenze innerhalb von acht Wochen nach dem Erhalt des Einkommensteuerbescheides eine Meldung an die SVS zu erstatten.
Unser Tipp – Steuerberater Innsbruck:
Es ist essentiell, Ihre Einnahmen bis zum Jahresende genau zu kalkulieren und hochzurechnen. Bedenken Sie dabei, dass ohne die Zahlung von Beiträgen keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden können. Eine genaue Planung und Beratung kann hier entscheidend sein.
Die neue Selbständigenvorsorge
Die neue Selbständigenvorsorge bietet Freiberufler:innen, Bäuerinnen und Bauern in Innsbruck eine attraktive Möglichkeit zur Altersvorsorge. Als Unternehmensgründer:innen haben Sie die Wahl, sich innerhalb der ersten 12 Monate nach Berufsantritt für diese Vorsorge zu entscheiden. Die Beitragszahlungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die Erträge aus den Anlagen bei den Vorsorgekassen sind steuerfrei, und die Auszahlungen werden entweder mit einem festen Steuersatz von 6 % belastet oder sind bei lebenslanger monatlicher Auszahlung ab Pensionseintritt sogar steuerfrei.
Aufteilung von GSVG-Nachzahlungen
Für Jungunternehmer:innen in Innsbruck besteht die Möglichkeit, Beitragsnachzahlungen aufzuteilen. Diese Ratenzahlungen sind zinsenfrei, was eine erhebliche finanzielle Erleichterung darstellen kann. Diese Option ist besonders nützlich für Unternehmer:innen, die sich in der Anfangsphase ihrer Geschäftstätigkeit befinden.
Sozialversicherungstipps – noch Fragen?
Unser Team bei Steuerberater Innsbruck berät Sie gerne individuell zu diesen und weiteren Fragen rund um die Sozialversicherung für Kleinunternehmer:innen und Neue Selbständige.
Links
🌐 FinanzOnline – Offizielle Website des österreichischen Finanzamts für die elektronische Abwicklung von Steuerangelegenheiten: www.finanzonline.bmf.gv.at
🌐 WKO – Informationen für Unternehmer von der Wirtschaftskammer Österreich: www.wko.at/
🌐 Help.gv.at – Praktische Anleitungen und Informationen zur Nutzung von FinanzOnline und E-Zustellungen: www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/7/Seite.070600.html
- Besuchen Sie: Steuerberater Österreich – spezialisiert auf digitalisierte und automatische Steuerberatung
Neueste Artikel
Steuererleichterung für Hochwasserschutz: 10% Abzugssteuer
Begünstigte Besteuerung für Hochwasserschutzanlagen: Reduzierte Abzugssteuer von 10% auf Einnahmen...
Read MorePhantom Shares: Steuerfreie Umwandlung in 2024 und 2025
Arbeitnehmer können schuldrechtliche Ansprüche auf Unternehmensanteile 2024 und 2025 steuerfrei...
Read MoreGruppenbesteuerung bei GmbHs: Nutzen und Regelungen 2024
Die Gruppenbesteuerung erlaubt die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten innerhalb...
Read MoreAufgepasst: Verschärfte Gesetze gegen Steuer- und Sozialbetrug 2024
Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 verschärft Maßnahmen gegen Steuer- und Sozialbetrug, einschließlich...
Read More