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Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Sie beträgt für das Jahr 2024: 1,035.

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2024

Geringfügigkeitsgrenze monatlich€ 518,44
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe€ 777,66
 
Höchstbeitragsgrundlage 
täglich€ 202
monatlich€ 6.060,00
jährlich für Sonderzahlungen€ 12.120,00
 
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer:innen ohne Sonderzahlung€ 7.070,00

Grenzbeträge zum AV-Beitrag
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV-Beitrag) bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2024:
bis 1.951,00 Euro: 0 Prozent
über 1.951,00 Euro bis 2.128,00 Euro: 1 Prozent
über 2.128,00 Euro bis 2.306,00 Euro: 2 Prozent
über 2.306,00 Euro: 3 Prozent

Weiters angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am AV-Beitrag bei geringem Einkommen:
bis 1.951,00 Euro: 0 Prozent
über 1.951,00 Euro bis 2.128,00 Euro: 1 Prozent
über 2.128,00 Euro: 1,20 Prozent

Monatliche Beitragsgrundlage
für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: 976,20 Euro (täglich 32,54 Euro)
für Zivildiener: 1.373,10 Euro (täglich 45,77 Euro)

Sonstige Werte
Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: 6,22 Euro monatlich

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

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