Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Sie beträgt für das Jahr 2024: 1,035.
Geringfügigkeitsgrenze monatlich | € 518,44 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 777,66 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 202 |
monatlich | € 6.060,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 12.120,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer:innen ohne Sonderzahlung | € 7.070,00 |
Grenzbeträge zum AV-Beitrag
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV-Beitrag) bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2024:
bis 1.951,00 Euro: 0 Prozent
über 1.951,00 Euro bis 2.128,00 Euro: 1 Prozent
über 2.128,00 Euro bis 2.306,00 Euro: 2 Prozent
über 2.306,00 Euro: 3 Prozent
Weiters angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am AV-Beitrag bei geringem Einkommen:
bis 1.951,00 Euro: 0 Prozent
über 1.951,00 Euro bis 2.128,00 Euro: 1 Prozent
über 2.128,00 Euro: 1,20 Prozent
Monatliche Beitragsgrundlage
für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: 976,20 Euro (täglich 32,54 Euro)
für Zivildiener: 1.373,10 Euro (täglich 45,77 Euro)
Sonstige Werte
Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: 6,22 Euro monatlich
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
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