Zuschüsse für Öffi-Tickets: Attraktive Vorteile für Mitarbeiter
Öffi-Tickets, also Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel, sind ein beliebtes Mittel, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Sie bieten Mitarbeitern nicht nur finanzielle Unterstützung bei ihren Pendelwegen, sondern fördern auch die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel.
Steuerliche Behandlung von Öffi-Tickets: Klare Regelungen
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen stellen Zuschüsse für Öffi-Tickets keinen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Lohnbestandteil dar. Diese steuerliche Begünstigung gilt, sofern die Karte am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Es ist jedoch nicht erlaubt, eine Gehaltsumwandlung zugunsten des Öffi-Tickets vorzunehmen.
Abgabenbegünstigung bei gültigem Wohn- oder Arbeitsort
Die steuerliche Begünstigung bezieht sich sowohl auf die kostenlose Bereitstellung von Öffi-Tickets als auch auf die (teilweise oder vollständige) Kostenübernahme durch den Arbeitgeber. Es ist jedoch wichtig, dass die Karte mindestens am Wohnort oder am Arbeitsort gültig ist, um von der steuerlichen Begünstigung zu profitieren.
Privatfahrten und steuerliche Konsequenzen
Interessanterweise spielt es steuerlich keine Rolle, wofür die Mitarbeiter das Öffi-Ticket letztendlich nutzen. Auch private Fahrten haben keinen Einfluss auf die steuerliche Begünstigung. Die Intention des Gesetzgebers ist es, durch diese Maßnahme den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu fördern.
Arbeitsrechtliche Aspekte: Außerordentlicher Entgeltbestandteil
Aus arbeitsrechtlicher Sicht handelt es sich bei den Zuschüssen für Öffi-Tickets um einen außerordentlichen Entgeltbestandteil, der nicht von der Arbeitsleistung abhängt. Daher werden sie beispielsweise nicht in die Berechnung von Überstundenentgelt oder Sonderzahlungen einbezogen. Bei regelmäßiger Gewährung kann der Wert des Tickets jedoch bei Austrittsansprüchen relevant sein.
Großzügige steuerliche Ansicht: Begünstigung auch für 1. Klasse
Das Finanzministerium vertritt eine großzügige Ansicht und begünstigt auch Öffi-Tickets für die 1. Klasse abgabenrechtlich. Damit werden Arbeitgeber ermutigt, ihren Mitarbeitern auch höherwertige Verkehrsmittel anzubieten.
Pendlerpauschale trotz Öffi-Ticket: Neuregelung seit diesem Jahr
Seit diesem Jahr haben Mitarbeiter, die einen Zuschuss für ein Öffi-Ticket erhalten, die Möglichkeit, zusätzlich das Pendlerpauschale geltend zu machen. In diesem Fall wird das Pendlerpauschale um den Wert des Öffi-Tickets gekürzt.
Insgesamt bieten Zuschüsse für Öffi-Tickets sowohl steuerliche Vorteile für Arbeitgeber als auch attraktive Anreize für Mitarbeiter, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen und somit einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Links
- Kostenübernahme für Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel durch den Arbeitgeber („Öffi-Ticket“) – Das Bundesministerium für Finanzen
- Öffi-Ticket steuerlich begünstigt – Arbeitgeber übernimmt die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel
- Öffi-Ticket – Steuerfreie Wochen-, Monats- und Jahreskarten für Mitarbeiter
- Öffi-Ticket: Voraussetzungen für die Steuerfreiheit – Wien – WKO
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