Wer hat Anspruch auf den Ausfallbonus?

Unternehmen, mit einem monatlichen Umsatzeinbruch von 40 % in einem Kalendermonat im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 können den Ausfallbonus beantragen. 

Wie wird der Ausfallbonus berechnet?

Der Ausfallbonus wird in Höhe von 30% des Umsatzausfalls gewährt. Davon sind 

  • 15% bzw. die Hälfte der „Bonus“ und
  • 15% bzw. die Hälfte ein (optionaler) Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000, („Vorschuss FKZ 800.000“)

Der Ausfallbonus kann monatlich über FinanzOnline beantragt werden.

Obergrenze:  30.000 Euro pro Kalendermonat für Bonus und Vorschuss. Gesamt können höchstens 60.000 Euro pro Kalendermonat gewährt werden.

Besonderheit im März 2021

Einmalig können im März 2021 bis zu  80.000  Euro beantragt werden. Der Bonus wird einmalig auf 30% beziehungsweise max. 50.000 Euro erhöht. Wird auch der (optionalen) Vorschuss auf den FKZ 800.000 in Höhe von 15% (max. 30.000 Euro) beantragt, beträgt die Ersatzrate im März 45% Umsatzausfall beziehungsweise max. 80.000 Euro .  

Die Beantragung für März ist ab 16. April möglich.