MitarbeiterInnen für ihren Einsatz während der Corona-Krise belohnen? 

Eine Corona-Prämie kann jeder Betrieb auszahlen: 

  • ohne Einschränkung hinsichtlich Branche
  • unabhängig von der Betriebsgröße
  • bis zu € 3.000 können steuerfrei, ohne Abzüge von Sozialversicherung oder Lohnnebenkosten ausbezahlt werden
  • Prämie muss zusätzlich zur bisherigen Entlohnung gewährt werden, die bloße Umbenennung einer bereits bestehenden Bonuszahlung in “Corona-Prämie” ist nicht ausreichend
  • Auszahlung muss noch im Kalenderjahr 2020 erfolgen, Teilzahlungen oder Auszahlung in Form von Gutscheinen sind möglich