Einführung der Mitarbeiterprämie 2024
Im Jahr 2024 erhalten Arbeitgeber die Möglichkeit, eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter auszuzahlen. Diese neue Regelung ist im Vergleich zu den Teuerungsprämien der Vorjahre komplexer und vorerst nur für das Jahr 2024 gültig.
Voraussetzungen und Regelungen
Lohngestaltende Vorschrift
Für die abgabenfreie Auszahlung der Mitarbeiterprämie ist eine lohngestaltende Vorschrift erforderlich. Während bei der Teuerungsprämie der Vorjahre Beträge bis 2.000 Euro ohne zusätzliche Voraussetzungen ausgezahlt werden konnten und nur der dritte 1.000-Euro-Betrag lohngestaltend sein musste, erfordert die Mitarbeiterprämie 2024 diese Vorschrift für den gesamten Betrag. Betriebe, die einem Kollektivvertrag unterliegen, müssen sicherstellen, dass die Mitarbeiterprämie dort vorgesehen ist.
Regelungen in Kollektivverträgen
Ohne eine entsprechende Regelung im Kollektivvertrag kann die Prämie nicht abgabenfrei ausgezahlt werden. Einige Kollektivverträge haben jedoch bereits geeignete Vorgaben eingeführt. Beispiele sind der Kollektivvertrag für Spedition und Logistik mit einer Prämie von bis zu 700 Euro und der für Telekom-Unternehmen mit bis zu 1.500 Euro. Andere Kollektivverträge ermöglichen ebenfalls die Zahlung einer Prämie, wobei die Höhe unterschiedlich sein kann.
Auszahlung und Bedingungen
Alle Arbeitnehmer müssen gleichermaßen Anspruch auf die Prämie haben; Differenzierungen nach Arbeitszeit, wie Vollzeit oder Teilzeit, sind jedoch zulässig. Die kombinierte Summe aus Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung darf maximal 3.000 Euro betragen. Wird diese Grenze überschritten, fallen auf den überschreitenden Betrag Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten an. Zudem muss die Prämie eine zusätzliche Zahlung sein und darf keine Umwandlung von Gehalt oder bestehenden Prämien darstellen. Die Auszahlung ist im Jahreslohnkonto (L16) zu vermerken, weshalb die Lohnverrechnung entsprechend informiert werden muss.
Fazit und Unterstützung
Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag prüfen, um zu klären, ob die abgabenfreie Auszahlung der Prämie möglich ist. Eine sorgfältige Formulierung der Vereinbarung ist notwendig, und es kann ratsam sein, bei der Erstellung Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
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