Mitarbeiterprämie 2024: Abgabenfrei bis 3.000 Euro pro Mitarbeiter

Die Einführung der Mitarbeiterprämie 2024 bringt Arbeitgebern die Möglichkeit, im Jahr 2024 eine Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter abgabenfrei auszuzahlen. Diese Regelung ist jedoch auf das Jahr 2024 beschränkt und weist eine höhere Komplexität im Vergleich zur Teuerungsprämie der Vorjahre auf.

Voraussetzungen und Regelungen

Grundlagen der Lohngestaltung

Damit die Mitarbeiterprämie ausgezahlt werden kann, muss der gesamte Betrag auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen. Im Gegensatz zur Teuerungsprämie der Vorjahre, bei der Arbeitgeber bis zu 2.000 Euro ohne zusätzliche Voraussetzungen auszahlen konnten und der dritte 1.000-Euro-Betrag lohngestaltend sein musste, ist bei der Mitarbeiterprämie 2024 eine lohngestaltende Vorschrift für die gesamte Summe erforderlich. Arbeitgeber, die einem Kollektivvertrag unterliegen, müssen sicherstellen, dass die Mitarbeiterprämie in einer lohngestaltenden Vorschrift vorgesehen ist.

Regelungen in Kollektivverträgen

Falls im Kollektivvertrag keine Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 enthalten ist, kann diese nicht abgabenfrei ausgezahlt werden. Einige Kollektivverträge haben jedoch bereits entsprechende Regelungen getroffen. Beispielsweise erlaubt der KV Spedition und Logistik die Zahlung einer Prämie von bis zu 700 Euro und der KV Telekom-Unternehmen bis zu 1.500 Euro. Andere Kollektivverträge bieten ebenfalls die Möglichkeit zur Zahlung einer Mitarbeiterprämie, wobei die Höhe je nach Vertrag variieren kann.

Auszahlung und Bedingungen

Es ist wichtig, dass alle Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, die Prämie zu empfangen, wobei eine sachliche Differenzierung, z.B. zwischen Vollzeit- und Teilzeitarbeit, gestattet ist. Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung dürfen zusammen maximal 3.000 Euro betragen. Wird dieser Betrag überschritten, fallen auf den Überbetrag Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten an. Zudem muss die Mitarbeiterprämie eine zusätzliche Zahlung darstellen, die bisher nicht gewährt wurde. Eine Umwandlung von Gehalt oder anderen Prämien ist nicht erlaubt. Die Auszahlung der Prämie muss auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, weshalb eine entsprechende Information an die Lohnverrechnung erforderlich ist.

Fazit und Unterstützung

Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag genau prüfen, um festzustellen, ob die Auszahlung der Mitarbeiterprämie abgabenfrei möglich ist. Die konkrete Formulierung der Vereinbarung ist notwendig, und gegebenenfalls sollte Unterstützung in Anspruch genommen werden.

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