Die Einführung der Mitarbeiterprämie 2024 bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter auszuzahlen. Diese Regelung gilt ausschließlich für das Jahr 2024.
Voraussetzungen und Regelungen
Lohngestaltende Vorschrift
Der gesamte ausbezahlte Betrag muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift basieren. Insbesondere für Arbeitgeber, die einem Kollektivvertrag unterliegen, ist es notwendig, dass die Prämie im Kollektivvertrag vorgesehen ist, damit sie abgabenfrei bleibt.
Regelungen in Kollektivverträgen
Falls der Kollektivvertrag keine spezielle Regelung für die Mitarbeiterprämie 2024 enthält, ist eine abgabenfreie Auszahlung nicht möglich. Es gibt jedoch Kollektivverträge, die bereits entsprechende Regelungen eingeführt haben. Beispielsweise sieht der KV Spedition und Logistik eine Prämie von bis zu 700 Euro und der KV Telekom-Unternehmen eine Prämie von bis zu 1.500 Euro vor. Weitere Kollektivverträge erlauben ebenfalls die Zahlung einer Mitarbeiterprämie, wobei die Höhe variieren kann.
Bedingungen zur Auszahlung
- Alle Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, die Prämie zu erhalten. Es ist zulässig, unterschiedliche Höhen für Vollzeit- und Teilzeitkräfte festzulegen.
- Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung dürfen zusammen maximal 3.000 Euro betragen. Bei einer Überschreitung dieser Summe fallen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten auf den überschreitenden Betrag an.
- Es muss sich um eine zusätzliche Zahlung handeln, die bisher nicht gewährt wurde. Eine Umwandlung von Gehalt oder bestehenden Prämien ist nicht erlaubt.
- Die Auszahlung muss auf dem Jahreslohnkonto (L16) dokumentiert werden, und die Lohnverrechnung muss darüber informiert sein.
Schlussfolgerung und Empfehlungen
Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag prüfen, um festzustellen, ob die Möglichkeit zur abgabenfreien Auszahlung der Mitarbeiterprämie gegeben ist. Die präzise Formulierung der Vereinbarung ist notwendig, und gegebenenfalls sollte fachliche Unterstützung in Anspruch genommen werden.
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